Thema: Sonderurlaub Umzug

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Sonderurlaub Umzug ist keine Selbstverständlichkeit

Ja, Sie lesen richtig – Sonderurlaub Umzug ist keine Selbstverständlichkeit. Denn grundsätzlich besteht kein Rechtsanspruch auf Sonderurlaub Umzug. Allerdings ist ein Umzug auch immer mit Vorbereitungen, Renovierung und Behördengängen verbunden, und die lassen sich nun mal nicht am Wochenende oder nach Feierabend machen. In vielen Arbeitsverträgen steht darüber oft gar nichts geschrieben. Tarifverträge könnten evtl. den Punkt "Sonderurlaub Umzug" enthalten. Ob das in Ihrem Fall auch so ist, erfragen Sie am besten beim Personal- oder Betriebsrat. Für Angestellte des öffentlichen Dienstes gibt es nach § 52 BAT einen Tag Sonderurlaub Umzug, allerdings nur dann, wenn der Umzug in einen anderen Ort und aus dienstlichen Gründen erfolgt. Für Bundesbeamte und Richter im Bundesdienst kann nach § 12 SurlV ein Tag Sonderurlaub Umzug gewährt werden, wenn keine dienstlichen Gründe dagegensprechen. Auch hier gilt wieder, dass der Umzug in einen anderen Ort und aus dienstlichen Gründen erfolgen muss.

Wenn der letzte dienstliche Umzug nicht länger als 5 Jahre zurückliegt oder bei grenzüberschreitendem Umzug aus betrieblichem Grund kann es sogar bis zu 3 Arbeitstage Sonderurlaub Umzug geben. Wie sieht es bei Ihnen aus? Schauen Sie in Ihrem Arbeitsvertrag nach, ob dort ein Passus bezüglich Sonderurlaub Umzug zu finden ist. Wenn nicht, sollten Sie Ihren Chef bitten, Ihnen kulanterweise einen oder zwei Tage frei zu geben. Am besten fragen Sie gleich nach zwei Tagen, so bekommen Sie vielleicht wenigstens einen Tag Sonderurlaub Umzug. Hier ein paar gute Argumente, um Ihren Chef zu überzeugen, Ihnen Sonderurlaub Umzug zu gewähren, obwohl er gar nicht muss.

Zu Sonderurlaub-Umzug erfahren Sie hier mehr

Erwähnen Sie Ihre Zuverlässigkeit. Sie sind immer da, wie ein Fels in der Brandung, und arbeiten oft länger, wenn es sein muss. Jetzt brauchen Sie einmal Hilfe, und was könnte Ihnen jetzt besser helfen als eine Anerkennung Ihrer Arbeit in Form von zwei freien Tagen Sonderurlaub Umzug? Wenn Sie schon lange Jahre im Betrieb arbeiten, nie krank waren, nie Sonderurlaub beansprucht haben, dann wäre jetzt die Gelegenheit für Ihren Chef, sich einmal für Ihre Treue mit zwei freien Tagen Sonderurlaub Umzug zu bedanken. Und wenn gar nichts hilft, dann müssen Sie wohl oder übel auf Ihren Jahresurlaub zurückgreifen und diesen um einen oder zwei Tage schmälern. Vielleicht fallen Ihnen noch andere Möglichkeiten ein, um an Ihren Sonderurlaub zu kommen. Ihrer Fantasie sind keine Grenzen gesetzt.

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