Sie kennen das sicher aus eigener Erfahrung: Wenn man Hilfe für den Umzug benötigt, melden sich – wenn überhaupt – meist nur ein paar Wenige, die bereit sind, Ihnen nicht nur mit guten Ratschlägen zur Seite zu stehen, sondern auch wirklich tatkräftige Hilfe für den Umzug zu leisten. Doch bevor es losgeht und der große Tag naht, gibt es jede Menge Vorbereitungen zu treffen. Das fängt bei der Entrümpelung und Entsorgung von Sperrmüll, alten Klamotten und Zeug, das man nicht mehr braucht, an. Hilfe für den Umzug finden Sie auch im Internet. Hier gibt es zahlreiche Portale verschiedener Umzugsunternehmen, die mit Tipps rund um den Wohnungswechsel nicht hinterm Berg halten. Auch in Internet-Foren können Sie Hilfe für den Umzug in Form von Erfahrungsberichten anderer Wohnungswechsler bekommen. Sollten Sie Tipps zu finanzieller Hilfe für den Umzug benötigen, weil Sie evtl. ein Umzugsunternehmen beauftragen möchten, so raten wir Ihnen dazu, sich mehrere Angebote einzuholen bei Möbelspeditionen oder Lkw-Vermietungen oder was immer Sie für Ihren Umzug benötigen.
Ein Preisvergleich lohnt sich immer. Geben Sie dazu Ihre Umzugsdaten mit den gewünschten Leistungen in die Suchmaske ein und lassen Sie sich Kostenvoranschläge unterbreiten. Eine kompetente und qualifizierte Fachfirma kann eine große Hilfe für den Umzug darstellen, vor allen Dingen dann, wenn Sie alleine sind und die ganzen Kartons und Möbelstücke nicht selbst tragen können. Auch kranke oder behinderte Menschen brauchen jede Menge Hilfe für den Umzug, ohne Unterstützung tatkräftiger Angehöriger oder professioneller Möbelpacker ist solch ein Unterfangen gar nicht zu machen. Wenn Sie ALG II beziehen, können Sie Hilfe für den Umzug bei Ihrer zuständigen Behörde beantragen. Bei Wohnungswechsel durch Arbeitsaufnahme zahlt das Amt sogar den Umzug komplett. Sprechen Sie deshalb vorher mit Ihrer/m Arbeitsvermittler/in. Eine Checkliste kann ebenfalls eine große Hilfe sein, wenn es darum geht, dass an alles gedacht wird. Schreiben Sie alles auf, was Sie auf keinen Fall vergessen dürfen, zum Beispiel einen Nachsendeantrag zu stellen, sich nach dem Umzug umzumelden (auch Fahrzeuge müssen umgemeldet werden), ggf. ein neues Konto einzurichten, Angehörige, Freunde und Bekannte über die neue Anschrift zu informieren und vieles mehr.