Egal ob Sie mit einer Umzugsfirma umziehen oder den Wohnungswechsel in Eigenleistung durchführen, ein Umzug ist immer mit Kosten verbunden. Einsparungen der Umzugskosten können Sie vornehmen, wenn Sie den Umzug komplett selbst machen, jedoch geht auch dies nicht ganz ohne Geld. Denn Sie brauchen einen Lkw oder Transporter, und auch den Nachsendeantrag gibt es nicht mehr umsonst, so wie dies früher einmal der Fall war. Eventuell muss eine Halteverbotszone eingerichtet werden, und die kostet auch Geld. Bei einem self-made Wohnungswechsel können Sie zwar einige Einsparungen der Umzugskosten vornehmen und diesen wesentlich günstiger gestalten als bei der Beauftragung durch eine Fachfirma, dafür müssen Sie aber auch alles selbst machen. Das fängt an beim Einpacken des Geschirrs, der Bücher, Klamotten etc., geht weiter mit dem Kistenschleppen und dem Transport zur neuen Wohnung. Dort wird ausgeladen, den Lkw müssen Sie wieder zurückfahren bzw. bei der Rückgabestation abgeben. Danach geht das große Auspacken und Einräumen los. Wenn Sie dies auf sich nehmen können und wollen, dann haben sich diese Einsparungen der Umzugskosten für Sie voll gelohnt.
Bei Umzügen, die aus beruflichen Gründen erfolgen, haben Sie die Möglichkeit, Einsparungen der Umzugskosten durch das Absetzen derselben von der Steuer zu tätigen. Umzugskosten können anfallen für die Umzugshelfer, Packmaterial, Umzugskartons, Lkw-Miete oder Dienstleistungen der Umzugsfirma und vieles mehr. Einsparungen der Umzugskosten sind auch möglich, wenn Sie zum Beispiel mit der Umzugsfirma einen Festpreis vereinbaren, statt Einzelleistungen abzurechnen. Transportversicherungen, die Einlagerung Ihres Umzugsgutes, Kosten für Immobilienmakler, evtl. die Schaltung von Anzeigen, all dies sind Kosten, die bei einem Wohnungswechsel anfallen können und die berücksichtigt werden müssen. Einsparungen der Umzugskosten, die oben erwähnt wurden, können Sie ggf. teilweise erwirken, wenn Sie dem Finanzamt plausibel darlegen können, dass diese durch aus einem berufsbedingten Wohnungswechsel resultieren. Wenn Sie Ihr Kfz ummelden müssen und Ihnen dadurch Kosten für die neuen Kennzeichen entstehen, so können Sie auch diese von der Steuer absetzen, ebenso wie die Kosten für den Nachhilfeunterricht Ihrer Kinder, der aufgrund anderer Schulsysteme notwendig geworden ist. Auch diese Aufwendungen können im Rahmen der Einkommensteuererklärung als Einsparungen der Umzugskosten geltend gemacht werden. Fragen Sie auch Ihren Steuerberater zum Thema Einsparungen der Umzugskosten.