Einbruchschutz – Sicherheitstipps für Ihre neue Wohnung

Über Sicherheitsfragen neu nachdenken
 

Spätestens mit dem Bezug einer neuen Wohnung und den damit verbundenen Neuanschaffungen drängt für viele Menschen die Frage nach der Einbruchssicherheit in den Vordergrund. Vielleicht haben auch Sie diese Frage in der Vergangenheit verdrängt mit der Begründung, in der alten Wohnung sei bislang immer alles gut gegangen?

Dann sollten Sie Ihren Umzug zum Anlass nehmen, über Sicherheitsfragen Ihrer neuen Wohnung nachzudenken und beim Einbruchschutz gegebenenfalls nachzubessern. Die Zahlen sprechen für sich, immerhin wurden nach Polizeiangaben im Jahr 2012 bundesweit mehr als 144.000 Wohnungseinbrüche verübt.

Welche Verantwortung trägt der Vermieter beim Einbruchschutz?
 

Abschließbare Wohnungs- und Hauseingangstüren gehören zu einer Wohnung dazu, klar. Wenn Sie auf Ihren Vermieter als Verantwortlichen für weiterführenden Einbruchschutz Ihrer neuen Wohnung hoffen, könnte es ein unliebsames Erwachen geben. Denn grundsätzlich gilt hier, dass der Vermieter nicht verpflichtet ist, nach Einzug neue Sicherungsmaßnahmen zu installieren.

Sie sollten also bereits vor der Unterzeichnung des Mietvertrages darauf drängen, dass etwa einbruchhemmende Fenster und Türen eingebaut werden. Allerdings könnte dieses Drängen auch Ihre Chancen auf die Traumwohnung schmälern. Sollte sich Ihr Vermieter darauf einlassen, nach dem Einzug zusätzlichen Schutz vor Einbruch in der Wohnung vorzunehmen, so könnte sich dies auf Ihre Miete niederschlagen, immerhin gelten solche Nachbesserungen als Erhöhung des Wohnwertes. Natürlich steht es Ihnen frei, selbst den Einbruchschutz zu erhöhen. Berührt dies allerdings die Bausubstanz, so sollten Sie dies unbedingt mit Ihrem Vermieter absprechen. Klären Sie dabei auch die Frage, was mit den Umbaumaßnahmen nach Ihrem Auszug passiert.

Im schlimmsten Fall kann Ihr Vermieter nämlich auf die Wiederherstellung des Zustandes zum Zeitpunkt des Einzugs pochen. Hier könnte eine vom Deutschen Mieterbund empfohlene Modernisierungsvereinbarung helfen. In dieser wird geregelt, wie nach dem Auszug mit den vom Mieter eingebauten Sicherungsmaßnahmen in der Wohnung zu verfahren ist.

Schwachstellen mechanischer Sicherungsanlagen in der Wohnung erkennen
 

Wohnungseinbrüche erfolgen in aller Regel über Türen und Fenster, in besonderer Weise sollten diese Elemente also dem gewaltsamen Eindringen von außen Widerstand leisten können.

Wie aber erkennen Sie, ob sie einbruchshemmende Türen und Fenster in Ihrer Wohnung haben?
 
  • Türblätter: Viele Hauseigentümer folgen heutzutage bereits beim Bau oder der Modernisierung den polizeilichen Empfehlungen in puncto Sicherheitsmaßnahmen für die Wohnung. Da kommen Türblätter und Zargen zum Einsatz, die in besonderer Weise einbruchhemmend wirken. Solche zertifizierten Elemente können Sie anhand der Kennzeichnungsplakette in der Türfalz erkennen.
  • Türbeschläge: Kontrollieren Sie die Türbeschläge! Diese sollten zumindest eine von außen verdeckte Verschraubung aufweisen, sowohl der Riegel als auch die Falle sollten aus Stahl bestehen. Dies bietet einen gewissen Schutz gegen rohe Gewalt bei einem Einbruch.
  • Schließblech: Dementsprechend sollte natürlich auch das Schließblech von einer gewissen Qualität sein. Kontrollieren Sie die Verschraubungen des Bleches, im Idealfall ist es gar im Mauerwerk verankert.
  • Fenster: Natürlich können Sie auch die Fenstern Ihrer neuen Wohnung auf Schwachstellen beim Einbruchsschutz überprüfen. Möglicherweise kann der Vermieter Auskunft darüber geben, ob die Fenster mit Widerstandsklasse 2 verwendet wurden. Prüfen sie, ob die Fensterflügel nicht nur zu offenen Seite hin verriegelt werden sondern rundherum. Wünschenswert sind sogenannte Pilzzapfen, die zusätzlichen Einbruchschutz bei Fenstern bieten.

Mit wenigen Handgriffen zu mehr Einbruchsicherheit in der Wohnung
 

Nicht immer müssen Sie viel Geld ausgeben und große Umbaumaßnahmen starten, um Ihr neues Zuhause sicherer gegen Einbrüche zu machen.

Bereits für recht wenig Geld ist etwa ein Spion zu bekommen. Viele moderne Türen sind bereits mit einem solchen Guckloch ausgestattet. In den seltensten Fällen sperren sich Vermieter dagegen, wenn Sie die Tür mit einem Spion versehen wollen.

Achten Sie auf ein Modell mit Weitwinkel-Sicht, sodass Ihnen auch unter dem Spion verborgene Menschen nicht entgehen. Wechseln Sie gegebenenfalls den Schließzylinder aus.

Achten Sie beim Kauf eines neuen Schließzylinders auf die von der Polizei empfohlenen Angriffsklassen 1 oder 2 mit Zieh- und Bohrschutz. Technisch versierte Menschen werden einen solchen Zylinder schnell und ohne große Probleme wechseln können. Auch ein zusätzliches Schloss, eine Sicherheitskette oder ein Sperrbügel erhöht den Einbruchschutz in Ihrer Wohnung. Doch auch mit noch geringeren Mitteln können Sie die Sicherheit Ihrer Wohnung erhöhen. Schließen Sie beispielsweise immer die Wohnungstür ab, auch wenn Sie die Wohnung nur kurz verlassen. Sie machen es potenziellen Einbrechern deutlich schwerer, wenn Sie den Schlüssel zweimal umdrehen.

Besondere Sorgfalt ist natürlich bei Türen mit Glaselementen geboten. Hier sollten Sie nie den Schlüssel von innen stecken lassen. Lassen Sie, wenn Sie außer Haus gehen, nicht die Fenster offen. Gerade im Parterre haben Einbrecher selbst bei angekippten Fenstern leichtes Spiel. Und natürlich sollten Sie im Falle eines verlorenen Schlüssels umgehend den Schließzylinder auswechseln.

Lohnen sich elektrische Sicherheitssysteme?
 

Während mechanische Maßnahmen wie etwa Riegel, Schlösser und einbruchshemmende Türen und Fenster einen Einbruch verhindern, können elektrische Sicherheitssysteme einen Einbruch in der Wohnung lediglich registrieren und melden. Gerade in Mietwohnungen dürften elektronische Meldeanlagen nur begrenzt Sinn machen.

Die Außenhaut des Gebäudes können Sie hier nicht überwachen, da dürfte der Vermieter höchstwahrscheinlich die Zustimmung verweigern. Möglich wäre die Überwachung von Türen und Fenstern mittels Bewegungsmeldern.

Allerdings sollten Sie hier genau den Nutzen einer solchen Anlage zum Einbruchschutz hinterfragen. Schließlich können Sie den Einbrecher lediglich mit einem lauten Signalton in die Flucht schlagen. Aber gerade bei elektronischen Alarmanlagen ist die Gefahr eines Fehlalarms sehr groß. Wer will da schon mitten in die Nacht die Nachbarschaft wecken, weil er auf dem Weg zur Toilette den Bewegungsmelder im Flur vergessen hat?

Möchten Sie dennoch beim Einbruchschutz auf elektronische Alarmanlagen setzen, so sollten Sie sich vor dem Kauf und der Installation fachmännischen Rat etwa beim unabhängigen Prüfinstitut VdS Schadenverhütung GmbH holen.

Nachbarschaftshilfe – Soziale Kontakte pflegen und Einbrüchen vorbeugen
 

Wenn Sie sich in Ihrer neuen Wohnung langfristig wohl und sicher fühlen möchten, sollten Sie einen regen Kontakt zu Ihren Nachbarn pflegen. Was sich ein wenig seltsam anhört, kann einen durchaus realen Nutzen haben. Denn je besser Sie Ihre unmittelbare Nachbarschaft kennen und auch selbst bekannt sind, umso mehr fällt Ihren Nachbarn ein Fremder auf, der sich möglicherweise vor Ihren Fenstern herumdrückt. Umso eher hinterfragen Sie und Ihre Nachbarn bestimmte Situationen, wenn etwa jemand unter falschem Vorwand in den Hausflur gelangen möchte. Sind Sie selbst in der Wohnung, ist die Gefahr eines Einbruchs wahrscheinlich gering.

Doch was ist, wenn Sie im Urlaub sind oder sich aus anderen Gründen über mehrere Tage nicht in Ihrer Wohnung aufhalten? Hier ist ein gutes und vertrauensvolles Nachbarschaftsverhältnis Gold wert.

Woran sollte man denken?
 
  • Bitten Sie doch im Falle Ihrer Abwesenheit einen Nachbarn, Ihre Post aus dem Kasten zu nehmen! Ein voller Briefkasten suggeriert potenziellen Dieben, dass niemand daheim ist.
  • Lassen Sie Ihren Nachbarn bei Ihnen Blumen gießen, vorzugsweise in den Abendstunden. Sind die Fenster regelmäßig erleuchtet, so kann auch das Diebe abschrecken. Möglicherweise schaltet Ihr Nachbar auf Ihren Wunsch hin den Fernseher für eine Stunde ein. Allerdings gehört zu dieser Form der Nachbarschaftshilfe als Einbruchschutz absolutes Vertrauen in den Nachbarn.
  • Schließlich vertrauen Sie Ihrem Nachbarn mit dem Wohnungsschlüssel auch die eigenen vier Wände an.

Wer steht im Einbruchsfalle für den Schaden gerade?
 

Sollte trotz aller Schutzmaßnahmen doch einmal in Ihrer Wohnung eingebrochen werden, so ist Ihre Hausratversicherung der erste Ansprechpartner. Die Versicherung kommt sowohl für die an Fenstern, Türen und Mobiliar entstandenen Schäden als auch für die gestohlenen Gegenstände auf. Die Sache hat einen kleinen Haken. Als Neuwertversicherung erstattet Ihnen die Hausratversicherung den Preis für die Neuanschaffung gestohlener Güter. Sie müssen also glaubhaft machen, wie viel das Diebesgut im Einzelfall gekostet hat.

Gerade bei sehr teuren Gegenständen sollten Sie im Idealfall das Produkt wie auch den Kassenzettel fotografieren. Auf einem USB-Stick abgelegt, können diese Fotos später helfen, den entstandenen Schaden für die Versicherung zu beziffern und zu dokumentieren. Allerdings kann es Einschränkungen bei der Haftbarkeit der Versicherung geben. So muss der Zugang zum Haus gewaltsam vonstatten gegangen oder mit einem nachgemachten Schlüssel oder Dietrich erfolgt sein. Wenn die Diebe über ein von Ihnen offen gelassenes Fenster Zutritt zu Ihrer Wohnung hatten, kann sich die Versicherung im Schadensfalle querstellen. Klären Sie besser im Vorfeld mit Ihrer Versicherung ab, in welchen Fällen von Einbruch der Versicherer nicht aufkommt.



Dieser Artikel sowie alle anderen kostenlosen Serviceleistungen und Ratgeber von www.Umzug123.de stellen in keinster Weise eine Rechtsberatung dar. Es wird auch keine Gewähr für sonstige und rechtliche Vollständigkeit übernommen.
Bildnachweise: Bild: Über Sicherheit neu nachdenken - Foto: Christoph Droste / pixelio.de, Bild: mechanische Sicherheit Tür - Foto: Stefan Didam-Schmallenberg / wikipedia cc-by-sa-3.0, Bild: Fensterschutz - Foto: Echoray / wikipedia cc-by-sa-3.0, Bild: Schutz - Möglichkeiten beachten - Foto: Thorben Wengert / pixelio.de