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Fragen & Antworten zum Thema Umzug

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Treppenhausreinigung - Kündigungsfrist bei Umzug

Servus,
ich habe in meiner bisherigen Wohnung ein Reinigungsunternehmen mit der Kehrwoche beauftragt (da ich unter der Woche nicht zuhause bin). Die Vertragsdauer beträgt ein Jahr, wenn keine Kündigung erfolgt verlängert sie sich um ein weiteres Jahr. Nach einem Jahr und einem Monat habe ich jetzt die Möglichkeit mit meiner Freundin zusammenzuziehen, und werde das auch tun. Unglücklicherweise hat sich der Vertrag letzten Monat um ein weiteres Jahr verlängert.
A - ist eine derartige Laufzeit dort überhaupt okay
B - gibt es bei Umzug etwaige Sonderklauseln?
C - zum Jahresbeginn wurden die Kosten erhöht (mit gestiegenen Personalkosten begründet). Kann ich das evtl. nutzen?

Gruß,
Sebastian


Senor aus Frankfurt am 03.05.2013

Antworten

Franklin Roger - 06.05.2013 07:08:05
Hi Sebastian, 1. Du hast den Vertrag so unterschrieben und damit die Bestimmungen anerkannt. 2. Wenn in diesem Vertrag keine Sonderklauseln vereinbart wurden, so gilt der Vertrag weiter. 3. Wenn im Vertrag zum Preis aufgeführt wurde, dass sich dieser ändern kann, so kann die Firma den Preis erhöhen. Fazit: Vor dem Abschluss eines Vertrages alles prüfen.

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