Was Sie wissen müssen zum Thema Umzug und Versicherungen 

Umzug in Eigenregie - Wer zahlt bei Schäden?

Die Muckibude können Sie sich in den nächsten Tagen sparen. Beim Waschmaschine- und Kühlschrank-Schleppen gibt es das Bizeps-Training gratis, schließlich muss Ihr gesamtes Hab und Gut aus der neuen Wohnung in die alte gebracht werden. Doch was ist, wenn Sie im Treppenhaus mit dem sperrigen Wohnzimmerschrank versehentlich die Wandfarbe beschädigen oder mit dem Sofa gegen eine Tür stoßen und eine Kerbe hinein hauen? Solche Dinge können – bei aller Vorsicht – passieren.

Dann heißt es, vorbereitet sein! Wenn Sie in Eigenregie umziehen, sparen Sie zwar Kosten, doch für selbst verursachte Schäden sind Sie auch selbst verantwortlich. Gut, wer eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat. Diese springt dann ein, wenn eine Haftung für Schäden beim Umzug ausdrücklich im Vertrag festgehalten ist. Auch für Schäden an Dritten reicht sie im Allgemeinen aus – egal, ob es sich dabei um Personen- oder Sachschäden handelt. Also schnappen Sie sich rechtzeitig vor dem Umzug Ihren Vertrag und schauen nach, ob dies auch bei Ihnen der Fall ist. Falls Umzugsschäden nicht abgedeckt sind, sollten Sie sich mit Ihrer Versicherung in Verbindung setzen.

Umzug - Wenn Freunde helfen...

Doch mal ehrlich, wer bewältigt seinen Umzug schon ganz alleine? Meist sind Freunde, Verwandte und Bekannte dabei, die die Arbeit beim Umziehen nicht scheuen und tatkräftig mit anpacken. Sie wickeln unzählige Gläser in Zeitungspapier ein, schleppen Kommoden und Vitrinen ohne auch nur einen einzigen Cent dafür zu verlangen. Aber was tun, wenn ein Helfer die teure China-Vase fallen lässt oder für das Anbringen eines Regals ein Loch bohrt und unbeabsichtigt eine Wasserleitung trifft? Wer bezahlt den entstandenen Schaden?

Für die Antwort sind ein paar juristische Fachbegriffe von Nöten: Fachlich korrekt spricht man hierbei von einem so genannten „Gefälligkeitsschaden“. Gefälligkeit bedeutet, dass Ihnen ein Helfer seine Arbeitskraft kostenlos zur Verfügung stellt und für die Hilfe beim Umzug kein Geld von Ihnen bekommt. Kurz gesagt: ein Freundschaftsdienst. Bei einem Freundschaftsdienst wird davon ausgegangen, dass Sie auf eventuelle Schadenersatzansprüche verzichten und Ihren Helfer quasi stillschweigend von der Haftung befreien. Es wird als widersprüchlich angesehen, wenn Ihr Freund auch noch das Haftungsrisiko für einen damit verbundenen Schaden tragen müsste. Sonst wäre die Hilfe bei einem Umzug aus reiner Gefälligkeit ja gar nicht mehr denkbar.

Jedoch muss jeder Schadensfall individuell betrachtet werden, wie die folgenden Urteile belegen (Fall 1: Mieter haftet für Verschulden seiner Helfer, Fall 2: Private Umzugshelfer haften nicht). Vorsicht: Das gilt nicht, wenn der Helfer grob fahrlässig oder mit Vorsatz handelt.

Entsteht ein Umzugsschaden durch einen Helfer kommt wieder Ihre Privathaftpflichtversicherung ins Spiel, vorausgesetzt diese schließt Gefälligkeitsschäden mit ein. Auch hier gilt: Falls solche Schäden nicht im Vertrag aufgelistet sind, kontaktieren Sie Ihre Versicherung.

1. Umzugs-Tipp
Wenn Sie Ihre fleißigen Packer für die Schlepperei entlohnen und dies auch noch vertraglich festhalten, ist es in der Regel so, dass die private Haftpflichtversicherung Ihrer Freunde einen Umzugsschaden bezahlt.

2. Umzugs-Tipp
Wenn beim Umzug ein Dritter, beispielsweise Ihr Vermieter geschädigt wird (Haustür wird durch das sperrige Sofa beschädigt), kommt die Haftpflichtversicherung des privaten Helfers für die Schäden auf. Er muss aber vorher einen entsprechenden Zusatz in seine Versicherung einfügen lassen.

3. Umzugs-Tipp
Wenn ein Schaden beim Umzug verursacht worden ist, melden Sie diesen schnellstmöglich, am besten noch am selben Tag, Ihrer Haftpflichtversicherung. Aber aufgepasst: Wenn Sie einen Umzugsschaden angeben, wird die Versicherung ganz genau hinsehen und eine gründliche Untersuchung anordnen. Der Grund: Viele Versicherte missbrauchen den Begriff „Gefälligkeitsschaden“ und versuchen so, zu Geld zu kommen.

Fazit

  • Checken Sie vor dem Umzug Ihre Versicherungspolice!
  • Sind Umzugsschäden nicht abgedeckt, sprechen Sie mit Ihrer Versicherung!
  • Klären Sie vorab mit Ihren Helfern das Thema Haftungsfragen!
  • Passiert ein Schaden, melden Sie diesen sofort der Versicherung!

Umzug von einem Umzugsunternehmen durchgeführt
Wer haftet bei Schäden durch die Umzugsfirma?

Sie planen einen Umzug und wollen dabei auf Nummer sicher gehen? Dann sind Sie gut beraten, ein kompetentes Umzugsunternehmen mit dem Ein- und Auspacken sowie dem Transport Ihrer Habseligkeiten zu beauftragen. Erfahrene Möbelpacker sind Gold wert. Doch wie heißt es so schön: „Nobody is perfect.“ Auch einem versierten Umzugsteam kann der Tisch aus der Hand gleiten und der Eingangstür eine Schramme verpassen. Schaden am Umzugsgut oder in den Wohnräumen können Sie leider nie ganz ausschließen.

Dabei werden zwei Schäden unterschieden:

  • Schäden, die beim Transport und bei der Behandlung (Ein- und Auspacken) aufgetreten sind
  • Schäden, die durch das Personal verursacht wurden (Tapete verkratzt, Tür kaputt, usw.)

Der Vorteil für Sie: Bei einem Transportschaden greift die Transportversicherung, bei Beschädigungen durch die Möbelpacker die Betriebshaftpflicht der Möbelspedition. Mit einem Umzugsvertrag übernimmt das Umzugsunternehmen also die gesetzliche Haftung für Ihre Güter. Diese ist jedoch beschränkt. Wenn nur die Grundhaftung der Umzugsfirma besteht, Sie also keine zusätzliche Versicherung für den Umzug abgeschlossen haben, sind die Schäden auf 620 Euro pro Kubikmeter Laderaum begrenzt (siehe Handelsgesetzbuch §451e).
Das heißt, bei einem Umzugsvolumen von 35 Kubikmetern beträgt die Höhe der Grundhaftung 21.700 Euro. Diese Grundhaftung bezieht sich immer auf den Zeitwert Ihrer Wohnungseinrichtung.

Service-Tipp: Lesen Sie beim Abschluss eines Umzugsvertrags immer das Kleingedruckte im Beiblatt „Haftungsbedingungen“

Was tun bei Transportschäden, die der Umzugsanbieter nicht verschuldet hat?

Alle Umzugskartons und Möbelstücke sind in einen Umzugstransporter geladen worden, jetzt soll alles in Ihre neue Heimat transportiert werden. Was aber, wenn der LKW auf der Strecke in einen Unfall verwickelt wird, vom Blitzeis überrascht wird oder in Brand gerät und beispielsweise die Kühltruhe oder der Fernseher danach nicht mehr funktionieren? Solche „unabwendbaren Ereignisse“ können auch bei größter Sorgfalt des Spediteurs geschehen. Dafür kann aber, so steht es im Gesetz, nicht der beauftragte Umzugsdienst haftbar gemacht werden (siehe Handelsgesetzbuch §426).

Wann brauche ich eine Transport- bzw. Umzugsversicherung?

Eine zusätzliche Transportversicherung bzw. Umzugsversicherung ist dann empfehlenswert, wenn Sie Schäden, die durch „unabwendbare Ereignisse“ entstanden sind, bezahlt haben möchten. Die Höhe richtet sich nach Ihrer Wertangabe. Sie kann entweder zum Neuwert (Wiederbeschaffungswert) oder zum Zeitwert des Umzugsgutes abgeschlossen werden.

Eine Umzugsversicherung ist auch dann sinnvoll, wenn Sie der Meinung sind, dass Ihre Habseligkeiten die Grundhaftung der Umzugsfirma (620 Euro pro Kubikmeter) übersteigen bzw. mehr wert sind. Mit einer eigenen Transportversicherung können Sie also einen höheren Wert versichern als bei der Grundhaftung. Kaufbelege der zu transportierenden Güter sind dabei oft sehr hilfreich.

Sprechen Sie einfach mit Ihrem Umzugsunternehmen. Jeder seriöser Umzugsdienst bietet eine solche zusätzliche Umzugsversicherung an. Gut zu wissen: Für den Abschluss der höherwertigen Transportversicherung wird als Grundlage häufig die Deckung in der Hausratversicherung herangezogen.

Wann haftet die Umzugsfirma nicht?

Haben Sie einen Umzugsdienst beauftragt, Ihren Wohnortswechsel durchzuführen, sollten Sie den Möbelpacker freie Hand geben – auch wenn's vielleicht etwas schwer fällt. Das hat einen ganz simplen Grund: Das Umzugsunternehmen kann nur für Schäden belangt werden, die zu 100 Prozent von den Angestellten der Möbelspedition verursacht und nicht von Ihnen beeinflusst wurden. Dazu ein Beispiel: Wenn Sie einige Umzugskartons selbst packen und in den Kisten während der Transportfahrt durch den Umzugsanbieter etwas kaputt geht, haftet nicht die Firma. Also vertrauen Sie auf die Umzugsprofis.

Auch bei folgenden Punkten haftet der Möbelspediteur übrigens per Gesetz nicht (siehe Handelsgesetzbuch §451d):

  • Beförderung von Edelmetallen, Juwelen, Edelsteinen, Geld, Briefmarken, Münzen, Wertpapieren oder Urkunden
  • ungenügende Verpackung oder Kennzeichnung durch den Absender
  • Beförderung von Tieren oder Pflanzen
  • Verladen oder Entladen von Gut, dessen Größe oder Gewicht den Raumverhältnissen an der Lade- oder Entladestelle nicht entspricht, sofern der Spediteur den Absender auf die Gefahr einer Beschädigung hingewiesen und der Absender auf der Durchführung der Leistung bestanden hat
  • natürliche oder mangelhafte Beschaffenheit des Umzugsgutes, so dass es besonders leicht Schaden (Bruch, Funktionsstörung, Rost) nimmt.

Vorsicht vor unseriösen Anbietern

Unseriöse Umzugsdienste finden sich besonders häufig in den Kleinanzeigen von Zeitungen. Sie versprechen einen billigen Umzug, unterbieten die Konkurrenz und schicken Ihnen zum Schluss eine Rechnung, die es in sich hat. Oft ist der vor dem Umzug ausgemachte Festpreis bereits bei wenigen Teilleistungen aufgebraucht; zum Beispiel dem Einladen der Möbelstücke. Die weiteren Leistungen – Transport, Entladen, etc. – werden dem Kunden meist erst am Tag des Umzugs zusätzlich berechnet. Das böse Erwachen können Sie vermeiden: Bestehen Sie beim Vertrag darauf, dass alle anfallenden Kosten (Umzugskartons, Abbau der Möbel, etc.) im Umzugsangebot enthalten sind.

Etwas vorsichtig sollten Sie auch bei Umzugsunternehmen sein, die mit so genannten Sprintern, unterwegs sind. Grundsätzlich spricht nichts gegen eine Umzugsfirma, die „nur“ mit einem 3,5 Tonnen-Transporter einen Umzug realisieren möchte, allerdings sollten Sie hierbei im Vorfeld nachfragen, ob eine Transportversicherung vorliegt. Wenn ja, dann lassen Sie sich diese Versicherungspolice zeigen oder lassen Sie im Vertrag für den Umzug die Existenz und Gültigkeit einer Transportversicherung explizit festhalten.

Um auf Nummer sicher zu gehen, können Sie zudem auf die Qualitäts-Siegel der organisierten Branchenverbände achten. Sie garantieren einen hohen Leistungsstandard der Umzugsunternehmen. Wir haben eine Übersicht dazu auf unseren Seiten für Sie zusammengestellt:   http://www.umzug123.de/verbaende-der-umzugsbranche.html. Außerdem können Sie eine zuverlässige Umzugsfirma natürlich auch über unseren Preisvergleichs-Service ermitteln: www.umzug123.de



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