Konflikte mit dem neuen Vermieter vermeiden

Der gute Draht zum Vermieter – von Anfang an
 

Es empfiehlt sich, gleich zu Beginn des Mietverhältnisses einen guten Kontakt zum Vermieter herzustellen. Am besten tun Sie das im persönlichen Gespräch.

Jemanden, den man persönlich kennt, behandelt man leichter fair als jemanden, der nur ein anonymer Name auf dem Mietvertrag ist. Eine gute Gelegenheit dafür ist die Unterzeichnung des Mietvertrages. Schlagen Sie dem Vermieter vor, diese bei Ihm vor Ort oder in der anzumietenden Wohnung vorzunehmen. Nutzen Sie die Gelegenheit, offene Fragen zu klären und präsentieren Sie sich als Partner, dem die gemeinsame Sache – das Mietobjekt – am Herzen liegt und der diese pfleglich behandeln wird.

Erstellen Sie vor dem Einzug ein Übergabeprotokoll zusammen mit dem Vermieter oder einem Vertreter der Hausverwaltung.

Dort sollte festgehalten sein,
 
  • in welchem Zustand die Wohnung bei Einzug war,
  • welche Gegenstände Bestandteil der Mietsache sind und daher bei Auszug im festgehaltenen Zustand in der Wohnung verbleiben müssen,
  • ob Renovierungsbedarf besteht und wer diese Arbeiten übernimmt.

In der Regel gilt der Grundsatz, dass der Vermieter für Schönheitsreparaturen im Außenbereich (z.B. Streichen und Isolieren der Fenster) und Reparaturen von Bestandteilen der Mietsache (z.B. defekter Wasserhahn) zuständig ist.

Für Schönheitsreparaturen im Innenbereich (z.B. Streichen der Wände) oder selbstverschuldeten Beschädigungen (z.B. verstopftes Abflussrohr aufgrund mangelhafter Reinigung) ist der Mieter verantwortlich und kann vom Vermieter auch nachträglich in die Pflicht genommen werden. In diesem Fall empfiehlt es sich, die eigene Haftpflichtversicherung zu Rate zu ziehen.
 
Hier gleich einge Hinweise von uns, wie Sie bei Schönheitsreparaturen generell herangehen können.

Ist die Wohnung allerdings beim Einzug stark renovierungsbedürftig, lassen Vermieter sich häufig darauf ein, einen Teil dieser Kosten zu übernehmen oder dem Mieter als Entschädigung eine Zeit lang mietfrei zu gewähren. Immerhin werten diese Arbeiten die Mietsache auch für künftige Mieter auf. So handeln Sie richtig:
 
  • Sprechen Sie alle diese Punkte bei der Wohnungsübergabe an.
  • Informieren Sie Ihren Vermieter auch, wenn Sie Einbauten vornehmen möchten und ob diese bei Auszug wieder entfernt werden sollen.
  • Halten Sie auch diese Vereinbarungen schriftlich fest.
  • Bauen Sie in jedem Fall mit Ihrem Vermieter von Anfang ein gutes Vertrauensverhältnis auf, indem Sie ihm zeigen, dass Sie ein fairer und verlässlicher Gesprächspartner sind.
  • Gestalten Sie dazu Vereinbarungen in beiderseitigem  Interesse so transparent wir möglich.
  • Und machen Sie bei Wünschen von Ihrer Seite dem Vermieter stets deutlich, welche Vorteile deren Erfüllung für ihn selbst hat.

Wenn es Probleme gibt…
 

Wenn in Ihrer Wohnung ein Problem oder Reparaturbedarf auftritt, informieren Sie den Vermieter immer umgehend, noch bevor Sie selbst Hand anlegen. Überlassen Sie ihm die Entscheidung, wie er im vorliegenden Fall vorgehen möchte und ob er einen Handwerker seiner Wahl zu Rate zieht. Immerhin geht es um sein Eigentum.

Halten Sie dazu nach Möglichkeit den üblichen Weg ein, wenden sich zuerst an den Hausmeister, dann erst an die Hausverwaltung oder den Eigentümer direkt, wenn Hausmeister oder Verwaltung nicht reagieren oder das Problem beheben. Weisen Sie darauf hin, dass Sie schon mehrere Versuche unternommen haben. Damit signalisieren Sie, dass Sie die Dringlichkeit des Themas abschätzen können und nicht wegen jeder „Lappalie“ nerven. So werden Sie mit Ihrem Anliegen auch ernst
genommen.

Gibt es dringenden Reparaturbedarf außerhalb der Geschäftszeiten - z.B. am Wochenende platzt eine Wasserleitung – versuchen Sie trotzdem den Vermieter zu informieren. Viele Hausverwaltungen bieten für diesen Fall eine Notfallnummer an oder Sie können zumindest auf dem Anrufbeantworter eine Nachricht hinterlassen. Wenn Sie niemanden erreichen, können Sie auch einen Notfalldienst zu Rate ziehen.

Ihr Vermieter wird dafür Verständnis haben, wenn er merkt, dass dringend
Handlungsbedarf bestand. Tun Sie das aber nur in wirklichen Notfällen und warten Sie mit weniger dringlichen Themen, bis wieder jemand ansprechbar ist.

Meinungsverschiedenheiten – und jetzt?
 

Auch wenn Sie alles Mögliche beachtet haben, kann es zu Meinungsverschiedenheiten kommen. Sie und Ihr Vermieter können schließlich nicht alle Eventualitäten im Voraus kennen und berücksichtigen.

Beachten Sie dabei immer die Tatsachen und die gültige Rechtslage. Gehen Sie nicht mit vagen Vermutungen in Verhandlungen mit Ihrem Vermieter sondern zeigen Sie sich gut informiert. Holen Sie sich gegebenenfalls eine Rechtsberatung ein. Der Mieterschutzbund bietet diese in seinen Landesverbänden für Mitglieder kostenfrei an, in einfachen Fragen sogar telefonisch.

Und wenn meine Forderungen berechtigt sind?
 

Selbst wenn das Recht auf Ihrer Seite ist: Pochen Sie nicht von Anfang an auf das, was Ihnen zusteht, sondern versuchen Sie erst mal den Grund für die andere Sichtweise Ihres Vermieters herauszufinden.

Schreiben Sie nicht gleich einen Beschwerdebrief, sondern suchen das Gespräch – telefonisch oder persönlich. Zeigen Sie Verständnis für die Perspektive Ihres Vermieters und bleiben Sie dennoch klar bei Ihrem Verhandlungsziel.

Machen Sie ihm klar, welche Vorteile es für ihn hat, wenn er auf Ihr Anliegen eingeht. Überlegen Sie, was die beste Alternative zu Ihrem Verhandlungsziel wäre und versuchen Sie bei Verhärtung der Fronten auf diese hinzuarbeiten.
 
  • Bleiben Sie ruhig und sachlich.
  • Bereiten Sie Ihre Argumente gut vor.
  • Verzichten Sie auf Drohungen.
  • Gehen Sie auf Provokationen nicht ein.

Überlegen Sie vorab, was das Schlimmste wäre, das bei Ihren Verhandlungen passieren könnte. Sind Sie auf diesen Fall gut vorbereitet?

Im Extremfall können Sie nach Ankündigung die Miete mindern. Holen Sie sich auch hier vorher eine Rechtsauskunft ein, ob dies in Ihrem Fall möglich ist und welche Summe angemessen ist.

Verhandeln Sie auf Augenhöhe: Wenn Sie sich mit Ihrem Vermieter nicht einigen, können Sie immer noch ausziehen. Das bedeutet zwar für Sie erneuten Umzugsstress, für Ihren Vermieter allerdings ebenfalls Aufwand, da er das Mietverhältnis abwickeln, einen neuen Mieter suchen und mit diesem den ganzen Einzugsprozess neu beschreiten muss.

Und wer weiß, ob der nächste Mieter ein so verlässlicher und vertrauenswürdiger Zeitgenosse ist wie Sie?


Wir bedanken uns abschließend für die vorstehenden Tipps und Ratschläge von Frau Stefanie Imo - Mediation / Konfliktberatung / Organisationsentwicklung in Berlin, die wir hier mit genehmigten Nutzungsrechten veröffentlicht haben. Weitergehende Informationen zum Thema wird Frau Imo sicher bei einem persönlichen Direktkontakt jedem Interessierten geben können.

 
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