- Nelly aus Berlin am 09.12.2011
- Sonderurlaub Umzug
Kann ich für meinen Umzug Sonderurlaub bekommen? Ich meine, habe ich ein Anrecht darauf?
Antworten
Lasten-Taxi GmbH / Caj Kessler - 12.12.2011 14:39:42
Nach § 616 BGB begründet ein Umzug Sonderurlaub, da dem Arbeitnehmer aus einem in seiner Person liegenden Grund unverschuldet die Arbeitsleistung unzumutbar oder unmöglich ist. In der Regel wird ein Tag Sonderurlaub für den Umzug innerorts gegeben, für einen Wohnortwechsel gibt es meist zwei Tage Freistellung.
Nach § 616 BGB begründet ein Umzug Sonderurlaub, da dem Arbeitnehmer aus einem in seiner Person liegenden Grund unverschuldet die Arbeitsleistung unzumutbar oder unmöglich ist. In der Regel wird ein Tag Sonderurlaub für den Umzug innerorts gegeben, für einen Wohnortwechsel gibt es meist zwei Tage Freistellung.
Frank - 12.03.2012 17:06:38
@Lasten-Taxi Kann ich so nicht stehen lassen. Für den Umzug kann nur unter bestimmten Vorausetzungen eine Freistellung gewährt werden. Z.B. wenn der Arbeitnehmer in Schichten arbeitet. Ansonsten, so ein Tarifvertrag vorhanden ist, in diesen schauen, was dort steht.
@Lasten-Taxi Kann ich so nicht stehen lassen. Für den Umzug kann nur unter bestimmten Vorausetzungen eine Freistellung gewährt werden. Z.B. wenn der Arbeitnehmer in Schichten arbeitet. Ansonsten, so ein Tarifvertrag vorhanden ist, in diesen schauen, was dort steht.
Sandip - 16.04.2012 09:58:21
Hallo,der beste Rat folgt im Fazit. Wir haben anhand von Berichten unserer Kunden auch die Erfahrung gemacht, dass ein frühzeitiges Gespräch mit dem Chef besser als jeder Verweis auf das Gesetz ist, zumal es wie hier ja beschrieben, dieses gar nicht gibt. In größeren Unternehmen gibt es oft auch eine einheitliche Regelung, die jeder Mitarbeiter gleichermaßen in Anspruch nehmen kann. Bei weiteren Umzügen hat der Chef meistens nichts gegen einen Urlaubstag – wenn er auch unbezahlt sein mag.Viele Grüße
Hallo,der beste Rat folgt im Fazit. Wir haben anhand von Berichten unserer Kunden auch die Erfahrung gemacht, dass ein frühzeitiges Gespräch mit dem Chef besser als jeder Verweis auf das Gesetz ist, zumal es wie hier ja beschrieben, dieses gar nicht gibt. In größeren Unternehmen gibt es oft auch eine einheitliche Regelung, die jeder Mitarbeiter gleichermaßen in Anspruch nehmen kann. Bei weiteren Umzügen hat der Chef meistens nichts gegen einen Urlaubstag – wenn er auch unbezahlt sein mag.Viele Grüße
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