- Diana Rets aus Düsseldorf am 03.08.2011
- Muss ich umziehen, wenn das Arbeitsamt es will? Kann mir jemand helfen?
ich habe drei zimmer wohnung mit mienr drei jährigen Tochter. Die sagen es ist zu grüß wir müssen in kleinere wohnung . Stimmt das?
Antworten
fmf - 24.01.2012 12:16:41
also meine mutter wohnt mit meinem bruder in einem 3 zimmer Wohnung.Sie wird in Ruhe gelassen,aber vielleicht auch deswegen,weil Sie ein schwerbehindertausweis besitzt und seit 15 Jahre die Mieterin ist.Ich denke dass ist auch irgendwie nach Personen und Bundesland bezogen.Weil in Berlin ist die Wohnung nach Miete zu berechnen, bei einigen Ländern eher mit der Größe der Wohung zu tun.Aber wiederrum meine Cousine wohnt mit ihrer 8 jährige Tochter in einer 3 Raumzimmer Wohnung. Da sagt das Amt auch nichts.
also meine mutter wohnt mit meinem bruder in einem 3 zimmer Wohnung.Sie wird in Ruhe gelassen,aber vielleicht auch deswegen,weil Sie ein schwerbehindertausweis besitzt und seit 15 Jahre die Mieterin ist.Ich denke dass ist auch irgendwie nach Personen und Bundesland bezogen.Weil in Berlin ist die Wohnung nach Miete zu berechnen, bei einigen Ländern eher mit der Größe der Wohung zu tun.Aber wiederrum meine Cousine wohnt mit ihrer 8 jährige Tochter in einer 3 Raumzimmer Wohnung. Da sagt das Amt auch nichts.
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