Thema: Arge Umzug

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Doppelte Miete bei Arge Umzug?

Wenn Sie ALG II-Empfänger sind, kann die ARGE von Ihnen verlangen, dass Sie umziehen, wenn Ihre Wohnung nicht den vorgegebenen Kriterien in Bezug auf die Höhe der Miete oder Quadratmeterzahl entspricht. So ein Arge Umzug kann ganz schön stressig werden, besonders dann, wenn man das Gefühl hat, dass es sich bei dem Arge Umzug um reine Behördenwillkür handelt.

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Da ist Ihre Wohnung vielleicht um gerade einmal 30 Euro zu teuer, und die Arge verlangt trotzdem von Ihnen den Umzug. Sie müssen dieser Aufforderung nicht Folge leisten, wenn 30 Euro aus eigener Tasche finanzieren. Das Amt wird Ihnen jedoch nur die Ihnen zustehenden Miet- und Betriebskosten zahlen. Sie können dem Arge Umzug auch aus wichtigen Gründen widersprechen, zum Beispiel, wenn Ihren Kinder ein Schulwechsel droht, wenn Sie krank oder behindert sind etc. Sollten Sie um einen Arge Umzug nicht herumkommen, geht es nun darum, inwieweit die ARGE für die Umzugskosten aufzukommen hat. Sollte die Arge Ihnen vorschlagen, den Umzug mit ein paar Freunden selbst durchzuführen, so machen Sie der ARGE unmissverständlich klar, dass Sie von Ihrem ALG II-Geld noch nicht einmal die Kaution für den Umzugs-Lkw bezahlen können. Die ARGE ist verpflichtet, sich an Ihren Umzugskosten zu beteiligen bzw. diese sogar ganz zu übernehmen, nämlich dann, wenn Sie krank oder behindert sind oder aus sonstigen Gründen außerstande sind, Ihre Kisten selbst zu packen und zu schleppen, Möbel abzubauen etc. Bei einem Arge Umzug müssen Sie dem Amt drei Kostenvoranschläge von Umzugsunternehmen einreichen, einem dieser drei muss die ARGE ihre Zusage erteilen. Sie können dem Amt allerdings entgegenkommen, indem Sie Ihren Umzug über eine Umzugsplattform buchen, so können Sie die Umzugskosten um bis zu 30-40 % senken. Bei einem Arge Umzug können Sie ggf. im Umzugsmonat Anspruch auf Miete für zwei Wohnungen haben. Dies entschied das Sozialgericht Lüneburg unter dem Az. S 30 AS 358/08 ER. Das Gericht ist der Auffassung, dass sich ein Arge Umzug ohne Überschneidungen bei der Anmietung nicht bewältigen ließe. Ein Umzug vor Anmietung der neuen Wohnung sei nur dann möglich, wenn Vermieter bzw. Vormieter damit einverstanden wären, und davon könne die Behörde nicht ausgehen. Damit sei die doppelte Miete als Teil der Umzugskosten anzusehen, die das Amt bei einem Arge Umzug übernehmen muss.

Info: Diese Informationen stellen keine Rechtsberatung oder Dergleichen dar, Sie dienen lediglich der Information. Alle Angaben ohne Gewähr und ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
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