Wie sich ein Arbeitsamt Umzug vermeiden lässt

Wer zu einem Arbeitsamt Umzug aufgefordert wird, der hat meist eine zu große bzw. zu teure Wohnung und ist angehalten, diese zu verlassen und in eine günstigere Bleibe umzuziehen. Doch bevor es zu einem solchen Arbeitsamt Umzug kommt, werden Sie als Hartz IV Empfänger zunächst einmal gebeten, Ihre Miet- und Betriebskosten zu senken. Es muss also nicht immer gleich zu einem Arbeitsamt Umzug kommen. So können Sie beispielsweise ein Zimmer untervermieten, um Ihre Mietkosten zu reduzieren. Sollte dies nicht möglich sein, weil Sie ohnehin nur ein Zimmer haben, ist zu überlegen, welche Möglichkeiten sich statt eines Arbeitsamt Umzug sonst noch ergeben, zum Beispiel eine WG. Allerdings wird es schwierig, wenn die WG in der 1-Raumwohnung aus einem Männlein und einem Weiblein besteht. Denn dann müssen Sie dem Arbeitsamt Umzug nachweisen, dass Sie nicht in einer eheähnlichen Gemeinschaft bzw. einer so genannten Einstehensgemeinschaft leben... Lesen Sie unten mehr

Ebenfalls zu einem Arbeitsamt Umzug kann es kommen, wenn Sie nach langer Arbeitslosigkeit endlich die passende Arbeitsstelle gefunden haben, aber diese einfach zu weit weg ist, als dass Sie jeden Tag pendeln könnten. Dies ist dann der Fall, wenn die Fahrzeit zur Arbeit mehr als 2,5 Stunden pro Tag beträgt. Da ist oft ein Arbeitsamt Umzug die bessere Alternative. Das Arbeitsamt bzw. die Arbeitsagentur oder ARGE finanziert Ihnen den Arbeitsamt Umzug, wenn Sie einen Antrag auf Umzugskostenbeihilfe stellen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie wegen einer neuen Arbeitsstelle umziehen oder wegen der Senkung der Mietkosten.

Arbeitsamt Umzug, der Leitfaden

Auch eine Familienzusammenführung stellt einen wichtigen Grund für einen Arbeitsamt Umzug dar. Sprechen Sie hierüber mit Ihrem zuständigen Sachbearbeiter. Legen Sie dem Arbeitsamt drei Angebote von Umzugsunternehmen oder Möbelspeditionen vor. Eines davon muss das Amt akzeptieren. Natürlich sollten Sie darauf achten, dass Sie die Kosten für den Umzug nicht unnötig in die Höhe treiben und von vorneherein günstige Angebote einholen. Sollte es allerdings vorkommen, dass Ihr Sachbearbeiter Ihnen die Visitenkarte einer Umzugsfirma in die Hand drückt und Sie auffordert, mit dieser Firma den Umzug zu machen, weil diese ggf. Dumpingpreise hat oder dergleichen, so müssen Sie nicht darauf eingehen. Dieses Vorgehen ist verboten!

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