Womit Sie bei einem Amts Umzug rechnen müssen

Sie beziehen Leistungen vom Amt, ALG I, ALG II oder Hartz IV und ziehen um?Nun, mit ALG I dürfte dies kein allzu großes Problem sein. Denn damit sind Sie nicht auf einen Amts Umzug angewiesen bzw. benötigen nicht die Zustimmung des Amtes, jedoch die Kosten für den Umzug müssen Sie selbst tragen. Diese können Sie allerdings mit dem nächsten Einkommensteuerbescheid beim Finanzamt geltend machen, wenn der Umzug aus beruflichen Gründen erfolgte, d. h. wenn Sie wegen Arbeitsaufnahme umgezogen sind... Lesen Sie unten mehr

 

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Hier erfahren Sie wie es weitergeht

Beim Bezug von ALG II oder Hartz IV sieht es schon wieder anders aus. Der Volksmund bezeichnet den zwanghaften Wohnungswechsel eines Hartz IV-Empfängers auch als Amts Umzug. Zu einem solchen Amts Umzug wird das Job Center oder die ARGE Sie auffordern, wenn Ihre Miete über der zulässigen Grenze liegt oder Ihre Wohnung im Sinne des Amts zu groß ist, weil Sie vielleicht ein Zimmer zuviel hat oder nicht der vorgegebenen Quadratmeterzahl entspricht. Doch bevor es zum Amts Umzug kommt, werden Sie zu allererst aufgefordert, Ihre Mietkosten zu senken. Das Job Center wird Ihnen ggf. vorschlagen, den Vermieter zu fragen, ob er mit dem Mietzins runtergeht. Oder Ihnen wird nahegelegt, ein Zimmer unterzuvermieten. Nun, Ihr Vermieter wird Sie wahrscheinlich auslachen, und wenn Sie ohnehin nur in einem 1,5-Zimmer-Appartement wohnen, dürfte eine Untervermietung auch schwierig werden. So werden Sie demzufolge zu einem Amts Umzug aufgefordert. Allerdings sollten Sie wissen, dass, wenn Sie der Aufforderung zum Amts Umzug nicht Folge leisten, Sie dafür nicht "bestraft" werden, d. h. Ihnen werden keine Sanktionen auferlegt. Es wird lediglich so sein, dass das Amt Ihnen Miete und Betriebskosten nur in der Höhe zahlt, wie sie Ihnen zusteht. Alle Kosten, die darüber hinaus gehen, müssen Sie selbst tragen.

Sollten Sie also um einen Amts Umzug nicht mehr herumkommen, trägt das Job Center bzw. die ARGE die Kosten, die bei einem solchen Amts Umzug entstehen. Wenn Sie dem Amt glaubhaft machen können, dass Sie aus triftigen Gründen den Umzug nicht selbst machen können, zum Beispiel wegen Krankheit etc., werden die Kosten für ein Umzugsunternehmen auf Antrag auch übernommen. Sie müssen dem Amt drei Kostenvoranschläge von Umzugsfirmen vorlegen, und eines davon muss das Amt akzeptieren.

Info: Diese Informationen stellen keine Rechtsberatung oder Dergleichen dar, Sie dienen lediglich der Information. Alle Angaben ohne Gewähr und ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
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